Ein Abwicklungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, in der die Modalitäten dessen Abwicklung (Freistellung, Abfindung, Outplacement, Zeugnis etc.) geregelt werden. Im Unterschied zum Aufhebungsvertrag liegt bei Abschluss eines Abwicklungsvertrags eine Kündigung vor. Wegen des Risikos wirtschaftlicher Nachteile, wie z.B. dem Verhängen einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, ist eine fachkundige Beratung auf Arbeitnehmerseite dringend geraten.
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