Fristen kommt eine besondere Rolle im Arbeitsrecht zu, da sie bei Versäumnissen zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder zum Verfall von Rechten und führen können.

Fristen sind insbesondere nach dem Erhalt von Kündigungen von Bedeutung (Kündigungsfristen). Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen müssen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingehalten werden.

Eine für den Arbeitnehmer ausgesprochen wichtige Frist ist die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Diese beträgt drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens (§ 4 KSchG). Versäumt ein Arbeitnehmer diese Frist, so kann gegen die ausgesprochene Kündigung nicht weiter rechtlich vorgegangen werden, auch wenn sie inhaltlich oder formal angreifbar sein sollte.

Ebenfalls von Relevanz für Arbeitnehmer sind Ausschluss- und Verfallfristen, die während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten sein können.

Solche Ausschluss- und Verfallfristen werden im Arbeitsvertrag vereinbart und sind mit in der Regel drei Monaten (kürzere Fristen hat das Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt)sehr viel kürzer als die gesetzlich geregelte drei jährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB).

Es ist dementsprechend von erheblicher Wichtigkeit, den Arbeitsvertrag gründlich zu prüfen und vor allem nach dem Erhalt einer Kündigung unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

 

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